Murpys Law für Haus- und Gartenfrauen
Es gibt, das wusste ich lange nicht, ein Extra-Murphys-Law für Hausfrauen. (Murphy, das ist der mit dem Butterbrot, das garantiert mit der bebutterten Seite nach unten auf den neuen Teppichboden fällt). Das erste Murphy-Housewife-Law lautet nämlich folgendermassen:
Gesetz 1a: auch wenn sich die Wohnung noch tags zuvor wunderbar aufgeräumt und mit brennenden Kerzen und frischen Blumen auf dem Tisch wunderbar behaglich präsentiert hat, wird sie zum Zeitpunkt des Eintreffens besagten Besuchs aussehen, als hätte eine Junior-Fussballmannschaft eben gerade darin eine Party gefeiert.
Gesetz 1b: Grundsätzlich kein Besuch trifft an jenen Tagen ein, an denen die Wohnung in obenerwähntem aufgeräumten Zustand ist.
Gesetz 1a: auch wenn sich die Wohnung noch tags zuvor wunderbar aufgeräumt und mit brennenden Kerzen und frischen Blumen auf dem Tisch wunderbar behaglich präsentiert hat, wird sie zum Zeitpunkt des Eintreffens besagten Besuchs aussehen, als hätte eine Junior-Fussballmannschaft eben gerade darin eine Party gefeiert.
Gesetz 1b: Grundsätzlich kein Besuch trifft an jenen Tagen ein, an denen die Wohnung in obenerwähntem aufgeräumten Zustand ist.
chamäleon123 - 25. Feb, 17:23